Konto eröffnen: welche Angaben und Unterlagen die Bank verlangt
Das Geldwäschegesetz legt es fest. Vor der Kontoeröffnung muss die Bank Namen, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Anschrift erheben und anhand eines amtlichen Lichtbildausweises prüfen, den sie kopieren darf und muss. Diese Daten darf sie nur zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verarbeiten. Sie muss auch die steuerliche Identifikationsnummer erfassen und die steuerliche Ansässigkeit erfragen. Wer sich rechtmäßig in der EU aufhält, auch ohne festen Wohnsitz, hat Anspruch auf ein Basiskonto.
Was die amtlichen Texte sagen, zur Information; keine Rechtsberatung.
Was die Bank erhebt
Zur Person · alle
- Vorname und Nachname
- Geburtsort und Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift; beim Basiskonto ohne festen Wohnsitz die postalische Anschrift
Womit die Identität überprüft wird
Identität · eines davon
- ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild: Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz, im Original
- elektronischer Identitätsnachweis mit Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel
- eine qualifizierte elektronische Signatur, mit einer ersten Überweisung von einem Konto auf den eigenen Namen
- ein notifiziertes europäisches elektronisches Identifizierungssystem
- unter 16 Jahren ohne eigenen Ausweis: die Geburtsurkunde, mit Prüfung der Identität des gesetzlichen Vertreters
- nur für ein Basiskonto: die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) oder der Ankunftsnachweis
Die Kopie
- die Bank hat das Recht und die Pflicht, die geprüften Dokumente zu kopieren; sie bewahrt die Kopie fünf Jahre auf und vernichtet sie spätestens nach zehn
Außerdem erfragt
Darf erfragt werden
- Zweck und angestrebte Art der Geschäftsbeziehung; beim Girokonto ergibt er sich aus der Kontoart
- ob Sie, ein Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person politisch exponiert sind
- ob Sie für einen wirtschaftlich Berechtigten handeln
- die steuerliche Identifikationsnummer; wird sie nicht mitgeteilt, fragt die Bank beim Bundeszentralamt für Steuern an
- eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit
- beim Basiskonto: der amtliche Antragsvordruck
- nur bei erhöhtem Risiko: die Herkunft der Vermögenswerte
Was die Bank nicht darf
- die Daten für anderes verarbeiten als die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- beim Basiskonto: einen vollständig ausgefüllten Antragsvordruck als unvollständig behandeln
- beim Basiskonto: aus anderen als den gesetzlich genannten Gründen ablehnen, etwa ein bereits nutzbares Konto in Deutschland oder eine Kündigung durch die Bank im letzten Jahr
- beim Basiskonto: den Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen verlangen
Quellen
- Geldwäschegesetz, §§ 10, 11, 11a, 15 (was erhoben wird, und wozu) · zuletzt geändert am 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
- Geldwäschegesetz, § 12 (womit die Identität überprüft wird) · zuletzt geändert am 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
- Geldwäschegesetz, § 8 (Kopien, fünf und zehn Jahre) · zuletzt geändert am 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197)
- Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung, § 1 · zuletzt geändert am 17. Juli 2017
- Abgabenordnung, § 154 (Steuer-ID) · zuletzt geändert am 3. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 199)
- Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, § 13 (steuerliche Ansässigkeit) · zuletzt geändert am 22. Dezember 2025
- Zahlungskontengesetz, §§ 31–38 (Basiskonto) · zuletzt geändert am 9. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 97)
- Zahlungskontengesetz, Anlage 3 (Antragsvordruck für das Basiskonto) · zuletzt geändert am 9. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 97)
- BaFin, Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz · Stand: Juli 2025
Geprüft am 20. Oktober 2026.
Sie brauchen diese Unterlagen von jemandem? Colshare, bald für Android, sendet diese Liste als Link zur Anfrage: Die andere Person fügt Fotos oder PDFs im Browser hinzu, und nur Ihr Telefon kann sie öffnen. So funktioniert es (auf Englisch)
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