Bewerbung und Einstellung: was Arbeitgeber fragen dürfen, und wann

Kein Gesetz zählt auf, was im Bewerbungsverfahren gefragt werden darf. Die Datenschutzbehörden und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fassen die Rechtsprechung so zusammen: Gefragt werden darf nur, was für die konkrete Stelle von Bedeutung ist, und in der Regel nichts, was ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität berührt. Auf unzulässige Fragen müssen Sie nicht oder nicht wahrheitsgemäß antworten. Bei der Einstellung nennt das Gesetz die Steuer- und Sozialversicherungsdaten, die der Arbeitgeber braucht.

Was die amtlichen Texte sagen, zur Information; keine Rechtsberatung.

Im Bewerbungsverfahren

Darf gefragt werden, wenn die Stelle es erfordert

Bei der Einstellung

Das Gesetz nennt

Darf im Bewerbungsverfahren nicht gefragt werden

Quellen

Geprüft am 20. Oktober 2026.

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